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Zweckentfremdungsverbot: Preise für Ferienwohnungen in Berlin steigen ein Jahr nach Einführung

Seit dem Erlass des Zweckentfremdungsverbots vor einem Jahr sind die Preise für Kurzzeitvermietungen um 5,8 % gestiegen. Wir analysieren die aktuelle Lage für Eigentümer von Wohnungen in Berlin.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots am 1. Mai 2014 reagiert der Markt für Kurzzeitvermietungen mit deutlichen Preissteigerungen. Das Gesetz soll verhindern, dass regulärer Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Für Eigentümer und Investoren stellt sich die Frage, was diese Entwicklung für ihre Wohnungen in Berlin bedeutet.

Preisanstieg bei Ferienwohnungen: +5,8 Prozent

Laut Statistikamt Berlin-Brandenburg lagen die Preise für Ferienwohnungen im April 2015 um 5,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Gegenüber dem Vormonat März betrug der Anstieg 1,9 Prozent, teilweise saisonal bedingt durch das bessere Wetter und den beginnenden Touristenzustrom. Private Anbieter auf Plattformen wie "AirBnB" oder "9Flats" setzen derzeit höhere Preise durch als noch vor einem Jahr. Zum Vergleich: In der klassischen Hotellerie stiegen die Preise für "Beherbergungsdienstleistungen" nur um 2,2 Prozent. Die Schere zwischen privatem und gewerblichem Übernachtungsmarkt deutet auf eine Verknappung des Angebots an privaten Unterkünften hin.

Hintergrund: Warum das Gesetz eingeführt wurde

Der Berliner Senat hatte das Zweckentfremdungsverbot erlassen, weil mehrere tausend Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen und stattdessen an Touristen vermietet wurden. Betroffen waren vor allem zentrale Bezirke wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg. Die Regelung soll diese Wohnungen langfristig wieder für den Mietmarkt verfügbar machen.

Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Wer seine Wohnung vor dem Stichtag als Ferienwohnung registriert hatte, darf die Kurzzeitvermietung noch bis zum 30. April 2016 fortführen. Danach ist eine Genehmigung des Bezirksamtes nötig, die nur in Ausnahmefällen erteilt werden soll. Eigentümer stehen also vor einer Entscheidung: Die aktuell hohen Preise für die verbleibende Übergangszeit nutzen oder frühzeitig auf klassische Vermietung umstellen. Bei nicht genehmigter Fortführung drohen Bußgelder.

Wie sich der Markt weiter entwickelt

Die nächsten zwölf Monate werden zeigen, wie viele Ferienwohnungen tatsächlich dem regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden und wie konsequent die Bezirke das Verbot durchsetzen. Die Marktentwicklung hängt unmittelbar von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ab, sowohl für die Rentabilität als auch für die Nutzungsstrategie von Berliner Immobilien.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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