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Zweckentfremdungsverbot Berlin: Senat plant schärfere Regeln für Ferienwohnungen

Vermittlungsportale wie Airbnb sollen künftig Auskunft über Anbieter geben müssen. Außerdem wird die Genehmigungsfiktion um zwei Jahre verschoben. Die Details der geplanten Gesetzesänderung.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat will das Zweckentfremdungsverbot verschärfen. Im Kern geht es darum, die illegale Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung wirksamer zu verfolgen und offene Rechtsfragen zu klären.

Portale müssen Auskunft erteilen

Anbieter von Vermittlungsportalen wie Airbnb oder Wimdu sollen künftig verpflichtet werden, den Bezirksämtern Auskunft über ihre Nutzer zu geben. Bisher war es für die Behörden schwierig, die tatsächlichen Vermieter zu ermitteln. Die Auskunftspflicht soll die Verfolgung von Verstößen erleichtern.

Außerdem wird eine Lücke im Gesetz geschlossen: Auch Zweitwohnungen dürfen künftig nicht mehr ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden.

Genehmigungsfiktion verschoben auf 2018

Die sogenannte Genehmigungsfiktion wird um zwei Jahre auf Frühjahr 2018 verschoben. Die Regelung besagt, dass ein Antrag auf zweckfremde Nutzung automatisch als genehmigt gilt, wenn das Bezirksamt nicht innerhalb von 14 Wochen entscheidet. Die Senatsverwaltung befürchtet, dass die Bezirke mit der Bearbeitung nicht nachkommen, wenn die Regelung wie geplant 2016 greift. Vor dem Auslaufen der Übergangsfrist am 30. April 2016 wird eine Antragswelle erwartet.

Für Eigentümer bedeutet das: Eine automatische Genehmigung durch Fristablauf ist vorerst nicht möglich. Die Übergangsfrist für bestehende Ferienwohnungen läuft trotzdem wie geplant am 30. April 2016 aus.

Folgen für Eigentümer in touristischen Bezirken

Besonders in Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen. Eigentümer müssen ihre Situation bis zum Fristende klären: entweder die Nutzung legalisieren oder die Wohnung wieder dem regulären Mietmarkt zuführen. Bei der Vermarktung als reguläre Mietwohnung kann ein erfahrener Berliner Immobilienmakler bei Mietpreisfindung und Mietersuche unterstützen.

Die Verschärfung ist eine Reaktion darauf, dass dem Berliner Wohnungsmarkt durch die Umwandlung in Ferienapartments Tausende Wohnungen entzogen werden. Der Senat will diesen Wohnraum zurückholen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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