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Zweckentfremdungsverbot: Europäischer Verband verklagt Berlin vor EU-Kommission

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot ist seit 1. Mai verschärft. Nun kündigt der europäische Vermieterverband EHHA eine Beschwerde in Brüssel an. Der Vorwurf: Verstoß gegen EU-Recht.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Seit Mai 2014 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Wohnraum darf grundsätzlich nur zum Wohnen genutzt werden. Seit dem 1. Mai 2016 ist auch die Vermietung ganzer Wohnungen über Portale wie AirBnB, Wimdu oder 9flats ausdrücklich verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Kurz darauf kündigte der europäische Dachverband der Ferienwohnungsvermieter EHHA (European Holiday Home Association) an, das Land Berlin bei der EU-Kommission anzuzeigen.

Die Argumente des Verbands

Bernd Muckenschnabel, Vizepräsident der EHHA, erklärte gegenüber den Funke-Zeitungen, das Gesetz verstoße "gegen das Eigentumsrecht der Bürger". Der Verband sah mehrere EU-Rechtsgrundlagen verletzt: das Recht auf Eigentum, die freie Geschäftsausübung, die EU-Dienstleistungs-Richtlinie von 2006 und den freien Binnenmarkt. Die Beschwerde sollte noch im Mai 2016 in Brüssel eingehen.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Besonders betroffen waren die Innenstadtbezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg und zunehmend Neukölln. Dort war die Kurzzeitvermietung für viele Eigentümer ein lukratives Geschäftsmodell gewesen. Mit dem Verbot mussten Investoren, die Objekte gezielt für diesen Zweck erworben hatten, ihre Strategie überdenken.

Das Ziel des Senats: dem angespannten Markt Tausende Wohnungen zurückführen und den Mietanstieg bremsen. Langfristig sollte das Verbot das Angebot an regulären Mietwohnungen erhöhen.

Rechtliche Unsicherheit

Mit der angekündigten Beschwerde bei der EU-Kommission begann eine Phase der rechtlichen Unsicherheit. Ob und wann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet würde, war offen. Die Marktentwicklung der Folgejahre zeigte, dass das Verbot in Berlin bestehen blieb und später in modifizierter Form weitergeführt wurde. Eigentümer sollten die jeweilige Rechtslage vor einer Investitionsentscheidung prüfen und sich frühzeitig mit einem Berliner Immobilienmakler abstimmen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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