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Dragonerareal wird Sanierungsgebiet: Was das für den Berliner Immobilienmarkt bedeutet

Nach jahrelangem Streit hat der Berliner Senat das Dragonerareal in Kreuzberg zum Sanierungsgebiet erklärt. Der Verkauf an einen privaten Investor wird rückabgewickelt. Was steckt dahinter?

Peter Guthmann Peter Guthmann
Stadtentwicklung 2 Min Lesezeit

Am 5. Juli 2016 hat der Berliner Senat den Rathausblock in Kreuzberg, inklusive des Dragonerareals, als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Damit endet vorerst ein jahrelanger Konflikt um das Gelände zwischen Yorckstrasse und Mehringdamm. Der Beschluss zeigt, wie der Senat die Stadtentwicklung in zentralen Lagen künftig steuern will.

Was die Ausweisung als Sanierungsgebiet bedeutet

Mit dem Beschluss greift das Sanierungsrecht nach Baugesetzbuch. Das Land Berlin kann ein Vorkaufsrecht für das gesamte Areal ausüben und den bereits erfolgten Verkauf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Investor rückabwickeln. Grundstücksverkaufe innerhalb des Gebiets werden nur noch zum Verkehrswert genehmigt. Wertsteigerungen durch die Sanierung sollen der Allgemeinheit zugutekommen, spekulative Preisentwicklungen werden unterbunden. Das wird die Marktentwicklung in diesem Teil Kreuzbergs beeinflussen.

Pläne für Wohnen, Gewerbe und Kultur

Auf dem Areal soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen: Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Infrastruktur. Mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnungen sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden, für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Die Grösse des Geländes bietet zusätzlich Potenzial für innerstädtische Grünflächen in einer der am dichtesten besiedelten Lagen der Hauptstadt, unweit von Mitte.

Der lange Weg zur kommunalen Lösung

Die Auseinandersetzung um das Dragonerareal reicht bis 2010 zurück. Nach der Insolvenz des damaligen Pächters wollte die BImA das Gelände meistbietend verkaufen. 2012 erhielt ein Hamburger Investor den Zuschlag für rund 20 Millionen Euro. Der Bezirk verweigerte aber die Änderung des Bebauungsplans und forderte ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. 2014 trat der Investor zurück. In einem neuen Verfahren ging der Zuschlag an einen Käufer für 36 Millionen Euro: Bei dieser Summe konnten landeseigene Wohnungsbaugesellschaften nicht mithalten. 2015 stoppte der Bundesrat den Verkauf und ebnete damit den Weg für die jetzige Lösung.

Was das für Investoren bedeutet

Der Beschluss zeigt, dass der Senat bereit ist, städtebauliche Instrumente wie Vorkaufsrechte und Sanierungsrecht einzusetzen, um Schlüsselgrundstücke in kommunaler Hand zu halten. Für private Entwickler und Investoren heisst das: Bei vergleichbaren Arealen ist künftig verstärkt mit kommunalen Eingriffen und kooperativen Entwicklungsmodellen zu rechnen. Die Weichen für eine Bebauung durch landeseigene Gesellschaften sind gestellt.

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