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Asbest in Berliner Immobilien: Tausende Wohnungen betroffen

Eine Anfrage an die Senatsverwaltung zeigt: Tausende Wohnungen in Berlin sind asbestbelastet, vor allem bei landeseigenen Gesellschaften. Für Eigentümer und Investoren ergeben sich daraus rechtliche Pflichten.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Tausende Wohnungen in Berlin betroffen

Asbest ist in Berlin weiterhin ein Thema. Laut einer Drucksache der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (17/17 291) sind allein bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften tausende Einheiten belastet. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg besteht bei 3.836 Wohnungen eine Asbestgefahr, vor allem in Beständen der GEWOBAG. Auch degewo und WBM melden hunderte Fälle. Bei der landeseigenen Berlinovo sind rund 3.200 Apartments betroffen, vorwiegend in Fussböden und Klebern. Solange die Materialien unbeschädigt bleiben, schließen die Gesellschaften eine akute Gefährdung für Mieter aus.

Das Problem für private Eigentümer

Für den privaten Sektor gibt es keine amtlichen Erhebungen. Experten gehen aber davon aus, dass die Belastung bei privat vermieteten Wohnungen ähnlich hoch oder sogar höher ist. Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in zahlreichen Bauteilen verwendet: Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Abwasserrohre, Fliesenkleber, Bodenbeläge (sogenannte Floor-Flex-Platten). Besonders Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren sind potenziell betroffen. Für Eigentümer wird das bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten relevant.

Rechtliche Pflichten bei Asbest

Eine generelle Pflicht, Immobilien proaktiv auf Asbest zu untersuchen, gibt es nicht. Sobald jedoch eine Belastung bekannt wird, greift eine sofortige Anzeigepflicht. Von fest gebundenem Asbest in unbeschädigtem Zustand geht in der Regel keine Gefahr aus. Kritisch wird es, wenn Fasern durch Bohren, Sägen oder Schleifen freigesetzt werden.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen ausschließlich Fachfirmen mit Sachkunde gemäss TRGS 519 durchführen. Für schwach gebundene Asbestprodukte gelten noch strengere Auflagen. Die Vorschriften umfassen Schutzmassnahmen, spezielle Arbeitsverfahren und die fachgerechte Entsorgung. Eigenmächtige Sanierungsversuche durch Laien oder Mieter sind untersagt und können erhebliche rechtliche und gesundheitliche Folgen haben.

Was Eigentümer tun sollten

Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen aus den kritischen Baujahren sollten vorhandene Bauunterlagen prüfen. Bei einem geplanten Ankauf gehört das Thema Asbest in die Due-Diligence-Prüfung. Ein Verdacht lässt sich durch eine professionelle Materialanalyse klären. Die Sanierung ist zunächst kostenintensiv, beseitigt aber einen erheblichen Sachmangel. Langfristig kann eine fachgerechte Asbestsanierung den Wert einer Immobilie steigern und sie am Berliner Markt attraktiver machen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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