Zum Hauptinhalt springen

Asbest in Berliner Immobilien: Tausende Wohnungen betroffen

Eine Anfrage an die Senatsverwaltung zeigt: Tausende Wohnungen in Berlin sind asbestbelastet, vor allem bei landeseigenen Gesellschaften. Für Eigentümer und Investoren ergeben sich daraus rechtliche Pflichten.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Tausende Wohnungen in Berlin betroffen

Asbest ist in Berlin weiterhin ein Thema. Laut einer Drucksache der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (17/17 291) sind allein bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften tausende Einheiten belastet. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg besteht bei 3.836 Wohnungen eine Asbestgefahr, vor allem in Beständen der GEWOBAG. Auch degewo und WBM melden hunderte Fälle. Bei der landeseigenen Berlinovo sind rund 3.200 Apartments betroffen, vorwiegend in Fussböden und Klebern. Solange die Materialien unbeschädigt bleiben, schließen die Gesellschaften eine akute Gefährdung für Mieter aus.

Das Problem für private Eigentümer

Für den privaten Sektor gibt es keine amtlichen Erhebungen. Experten gehen aber davon aus, dass die Belastung bei privat vermieteten Wohnungen ähnlich hoch oder sogar höher ist. Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in zahlreichen Bauteilen verwendet: Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Abwasserrohre, Fliesenkleber, Bodenbeläge (sogenannte Floor-Flex-Platten). Besonders Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren sind potenziell betroffen. Für Eigentümer wird das bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten relevant.

Rechtliche Pflichten bei Asbest

Eine generelle Pflicht, Immobilien proaktiv auf Asbest zu untersuchen, gibt es nicht. Sobald jedoch eine Belastung bekannt wird, greift eine sofortige Anzeigepflicht. Von fest gebundenem Asbest in unbeschädigtem Zustand geht in der Regel keine Gefahr aus. Kritisch wird es, wenn Fasern durch Bohren, Sägen oder Schleifen freigesetzt werden.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen ausschließlich Fachfirmen mit Sachkunde gemäss TRGS 519 durchführen. Für schwach gebundene Asbestprodukte gelten noch strengere Auflagen. Die Vorschriften umfassen Schutzmassnahmen, spezielle Arbeitsverfahren und die fachgerechte Entsorgung. Eigenmächtige Sanierungsversuche durch Laien oder Mieter sind untersagt und können erhebliche rechtliche und gesundheitliche Folgen haben.

Was Eigentümer tun sollten

Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen aus den kritischen Baujahren sollten vorhandene Bauunterlagen prüfen. Bei einem geplanten Ankauf gehört das Thema Asbest in die Due-Diligence-Prüfung. Ein Verdacht lässt sich durch eine professionelle Materialanalyse klären. Die Sanierung ist zunächst kostenintensiv, beseitigt aber einen erheblichen Sachmangel. Langfristig kann eine fachgerechte Asbestsanierung den Wert einer Immobilie steigern und sie am Berliner Markt attraktiver machen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Umwandlungsverbot Berlin

§ 250 BauGB: Was das verlängerte Umwandlungsverbot für Eigentümer und Investoren in Berlin bedeutet

Das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB gilt weiter – und wurde zum 30. Oktober 2025 nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich geändert. Was Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Berlin jetzt wissen müssen und welche Möglichkeiten das neue Recht eröffnet.

Dr. Cornelius Pfisterer Dr. Cornelius Pfisterer

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Energierecht 2026

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Die Bundesregierung ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, eine Grüngasquote kommt. Was Eigentümer und Investoren in Berlin beachten sollten.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren