Recht & Politik
Baurecht Berlin
Baunutzungsplan Berlin: BVerwG-Urteil erleichtert Nachverdichtung
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Streit um den Berliner Baunutzungsplan beigelegt. Die Hürden für Aufstockungen und Nachverdichtung sinken.
Peter Guthmann
Berlin braucht Wohnraum, und den gibt es nur, wenn verfügbare Flächen besser genutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt einen jahrelangen Streit unter den Instanzen beigelegt und damit Baugenehmigungsverfahren in weiten Teilen der Stadt vereinfacht.
Worum es geht
Der Baunutzungsplan, der für große Teile West-Berlins gilt, stammt aus den 1960er Jahren. In der höchsten Baustufe (V/3) erlaubt er eine Geschossflächenzahl (GFZ) von nur 1,5. In vielen Gebieten ist über Jahrzehnte eine deutlich höhere Dichte entstanden. Der Plan spiegelt die Realität nicht mehr wider.
Der juristische Streit
2020 entschied der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, dass die starre GFZ-Regelung in bestimmten Bereichen funktionslos geworden ist. 2023 urteilte der 10. Senat desselben Gerichts das Gegenteil: Ein Durchschnittsbürger könne die Funktionslosigkeit nicht erkennen. Dieser Widerspruch blockierte zahlreiche Projekte.
Was das BVerwG klarstellt
Zwei Punkte: Erstens kommt es nicht auf den Laien an, sondern auf eine fachkundige Betrachtung. Zweitens muss nicht nur der einzelne Baublock, sondern ein größeres Gebiet betrachtet werden. Rechtsanwalt Axel Dyroff von der Kanzlei Seldeneck und Partner fasst zusammen: „Wenn die Nutzungsmaße obsolet sind, wird ein Bauantrag insoweit nach § 34 BauGB zu prüfen sein und es kommt nur noch darauf an, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes in die nähere Umgebung einfügt.“
Was sich ändert
In dicht bebauten Lagen wie Charlottenburg, Wilmersdorf oder Teilen von Neukölln werden Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Lückenerschließungen leichter genehmigungsfähig. Für Wohnungen in Berlin, insbesondere Neubauprojekte, verbessern sich die Rahmenbedingungen. Die Marktentwicklung in diesen Gebieten dürfte davon profitieren. Mittelfristig zeichnet sich ab, dass der Baunutzungsplan als Steuerungsinstrument ausgedient hat.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der Kanzlei Seldeneck & Partner.