Recht & Politik
Baurecht Berlin 2016
Rauchmelderpflicht und strengere EnEV: Was sich 2016 für Berliner Eigentümer ändert
Seit Januar 2016 gelten in Berlin die Rauchmelderpflicht und höhere Energiestandards für Neubauten. Was Eigentümer und Vermieter über Fristen, Kosten und Umlagefähigkeit wissen sollten.
Peter Guthmann
Zum Jahresbeginn 2016 traten in Berlin zwei Regelungen in Kraft, die Immobilieneigentümer direkt betreffen: die Rauchmelderpflicht und die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV).
Rauchmelderpflicht: Berlin zieht nach
Mit der Änderung der Berliner Bauordnung gilt seit dem 1. Januar 2016 eine Rauchmelderpflicht für Neubauten. Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen wie Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden, die als Fluchtweg dienen. Küchen und Bäder sind ausgenommen. Berlin gehörte damit zu den letzten Bundesländern mit dieser Regelung.
Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist: Die Nachrüstung muss bis spätestens 31. Dezember 2020 erfolgen.
Kosten und Umlagefähigkeit
Die Installation von Rauchmeldern gilt als Modernisierung. Vermieter können bis zu 11 Prozent der Installationskosten jährlich auf die Nettokaltmiete umlegen. Auch die laufende Wartung ist als Betriebskosten umlagefähig.
Ein Detail: Selbst wenn ein Mieter bereits eigene Geräte installiert hat, bleibt der Vermieter für die fachgerechte Installation und die Betriebsbereitschaft verantwortlich.
Strengere Energiestandards für Neubauten
Die zweite Stufe der EnEV 2014 trat ebenfalls am 1. Januar 2016 in Kraft. Für Neubauten wurde der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um 25 Prozent gesenkt. Die Gebäudedämmung muss im Schnitt 20 Prozent besser ausfallen als bisher. Für bestehende Wohngebäude änderte sich nichts, solange keine umfassende Sanierung ansteht.
Auswirkungen auf Baukosten
Die strengeren Energiestandards erhöhen die Baukosten bei Neubauprojekten. Das betrifft Projekte in zentralen Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf ebenso wie in Außenlagen. Langfristig können die höheren Standards allerdings zu niedrigeren Betriebskosten führen, was für Mieter ein Argument ist.
Beide Regelungen verändern die Kostenstruktur für Berliner Immobilien und sollten bei Kauf- und Investitionsentscheidungen einkalkuliert werden.