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Neuer Blei-Grenzwert ab Dezember 2013: Was Berliner Eigentümer tun müssen

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser sinkt auf 10 Mikrogramm pro Liter. Für Eigentümer von Altbauten in Berlin bedeutet das: Bleileitungen prüfen, informieren, austauschen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Zum 1. Dezember 2013 sinkt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 25 auf 10 Mikrogramm pro Liter. Die Übergangsfrist für den Austausch alter Bleileitungen läuft damit aus. Für Eigentümer von Berliner Altbauten, die vor 1973 errichtet wurden, steigt der Handlungsdruck.

Warum Bleileitungen ein Problem sind

Bleirohre wurden in Berlin bis in die Nachkriegsjahre hinein verbaut, vor allem in Gründerzeit-Gebäuden. Ab 1973 war der Einbau verboten. Blei ist ein Schwermetall, das sich im Körper anreichert und als Nerven- und Blutgift wirkt. Besonders gefährdet sind Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder.

Welche Gebäude betroffen sind

Bezirke mit einem hohen Anteil an Vorkriegs- und Kaiserzeit-Bebauung sind besonders betroffen: Charlottenburg, Schöneberg, Prenzlauer Berg, Teile von Neukölln und Wedding. Die Hausanschlussleitungen bis zum Gebäude fallen in die Zuständigkeit der Berliner Wasserbetriebe. Die Leitungen innerhalb des Hauses sind Sache des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft.

Informationspflicht auch ohne Grenzwertüberschreitung

Laut Staatssekretär Thomas Ilka müssen "Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang informieren." Das gilt unabhängig davon, ob der Grenzwert aktuell eingehalten wird oder nicht. Wer diese Information unterlässt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Erster Schritt: prüfen, ob im Gebäude Bleileitungen verbaut sind. Sie erkennt man an der weichen, silbergrauen Oberfläche und wulstigen Lötstellen. Im Zweifelsfall gibt eine Wasseranalyse Aufschluss.

Sind Bleirohre vorhanden, sollten Angebote für den Austausch eingeholt werden. Die Investition sichert nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern auch den Werterhalt der Immobilie. Für Mehrfamilienhaus-Eigentümer ist die Sanierung zudem ein Schutz vor Haftungsrisiken gegenüber Mietern.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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