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City-Tax in Berlin: Fünf Prozent Übernachtungssteuer seit Januar 2014

Seit dem 1. Januar 2014 erhebt Berlin eine City-Tax von 5 % auf private Übernachtungen. Die Steuer betrifft Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen gleichermaßen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Steuern 2 Min Lesezeit

Berlin erhebt seit Jahresbeginn eine Übernachtungssteuer. Private Besucher zahlen fünf Prozent auf den Netto-Übernachtungspreis, egal ob sie im Hotel, in einer Pension oder in einer Ferienwohnung übernachten. Der Senat rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 25 Millionen Euro.

Was wird besteuert, was nicht?

Besteuert wird ausschließlich der reine Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen wie Frühstück, Minibar oder Wellness bleiben außen vor. Das heißt: Hotels und Vermieter müssen ihre Rechnungen sauber aufschlüsseln.

Zwei Ausnahmen gelten: Geschäftsreisende sind befreit, müssen den beruflichen Anlass aber nachweisen. Entsprechende Formulare stellt die Senatsverwaltung für Finanzen bereit. Außerdem entfällt die Steuer bei Aufenthalten über 21 Tage, allerdings erst ab dem 22. Tag.

Berlin folgt anderen Städten

Hamburg, Köln und Weimar erheben bereits ähnliche Abgaben. Berlin schließt sich dem Trend an. Die Einnahmen sollen in Kultur- und Tourismusprojekte fließen. Ob sich die Steuer auf die Buchungszahlen auswirkt, beobachten Analysten vor allem im Segment der Hostels und Budget-Hotels, wo Gäste besonders preissensibel sind.

Folgen für Hoteleigentümer

Für Eigentümer und Betreiber von Hotels in touristisch geprägten Bezirken wie Mitte bedeutet die City-Tax zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Steuer muss korrekt berechnet, ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Manche Betreiber dürften ihre Preisstrategien anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Ferienwohnungen betroffen

Die City-Tax gilt auch für Wohnungen, die kurzzeitig an Touristen vermietet werden. Für diese Eigentümer entsteht eine neue steuerliche Pflicht: Alle Buchungen müssen dokumentiert und die Steuer fristgerecht abgeführt werden. Wie konsequent das im dezentralen Ferienwohnungsmarkt kontrolliert werden kann, ist offen. Wer eine Immobilie zur Kurzzeitvermietung kauft oder betreibt, muss die City-Tax künftig in die Rendite-Kalkulation einbeziehen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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