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Kreuzberg gegen Ferienwohnungen: Neue Prüfkriterien für Milieuschutzgebiete

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aktualisiert seine Prüfkriterien für Milieuschutzgebiete. Ziel: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen stoppen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kündigt an, die Prüfkriterien für seine Milieuschutzgebiete zu aktualisieren. Damit soll die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen erschwert oder ganz unterbunden werden. Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Schritt mit der Wohnungsknappheit und steigenden Mieten bei Neuvermietungen.

Worum es geht

In einer Pressemitteilung schreibt Schulz: "Damit soll erreicht werden, dass die als Ferienwohnungen umgenutzten Wohnungen wieder dem regularen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen." Die Nutzung von Wohnraum für Touristen verschaerfe die Lage am Berliner Wohnungsmarkt und trage zur sozialen Segregation bei. Friedrichshain-Kreuzberg folgt damit dem Bezirk Pankow, der ähnliche Regeln bereits anwendet. Die Novellierung soll Ende März 2013 in Kraft treten.

Welche Gebiete betroffen sind

Die neuen Regeln gelten für die sozialen Erhaltungsrechtsgebiete des Bezirks. Konkret nennt das Bezirksamt die Quartiere rund um den Boxhagener Platz, die Bergmannstraße-Nord, den Chamissoplatz, den Gräfekiez, die Hornstraße und die Luisenstadt. Das sind Lagen, in denen die Nachfrage nach Wohnungen seit Jahren das Angebot übersteigt. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich in Neukölln, wo die Behörden die Kreuzberger Regelung aufmerksam verfolgen dürften.

Folgen für Eigentümer

Für Eigentümer, die auf Kurzzeitvermietung setzen, entsteht Unsicherheit. In den genannten Gebieten könnte die Genehmigung für eine Ferienwohnungsnutzung künftig verweigert werden. Bestehende Ferienwohnungen ohne Genehmigung geraten ins Visier der Behörden. Die Rückführung in den regulären Mietmarkt bedeutet in der Regel niedrigere Einnahmen.

Zweckentfremdungsverbot auf Landesebene

Parallel zu den bezirklichen Vorstößen wird auf Senatsebene über ein stadtweites Zweckentfremdungsverbotsgesetz verhandelt. In der rot-schwarzen Koalition zeichnet sich ein Kompromiss ab: eine Meldepflicht für Ferienwohnungen und ein vierjähriger Bestandsschutz für bereits bestehende Angebote. Die finale Ausgestaltung des Gesetzes steht aber noch aus. Für Kapitalanleger bedeutet das: Die Regulierung kommt, aber die Details unterscheiden sich je nach Bezirk und Zeitpunkt.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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