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Grunderwerbsteuer in Berlin steigt auf 6 %: zweite Erhöhung in 20 Monaten

Zum 1. Januar 2014 steigt die Grunderwerbsteuer in Berlin von 5 auf 6 Prozent. Es ist die zweite Erhöhung in weniger als zwei Jahren. Was das für Käufer bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Steuern 2 Min Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2014 beträgt die Grunderwerbsteuer in Berlin 6,0 Prozent. Der Senat hat damit zum zweiten Mal innerhalb von 20 Monaten erhöht. Zuletzt war der Satz im April 2012 von 4,5 auf 5,0 Prozent gestiegen. Die Koalition aus SPD und CDU rechnete mit Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro jährlich.

Rechenbeispiel

Beim Kauf einer Eigentumswohnung für 300.000 Euro fielen bis Ende 2013 noch 15.000 Euro Grunderwerbsteuer an (5,0 %). Seit Januar 2014 sind es 18.000 Euro (6,0 %). Die Mehrbelastung: 3.000 Euro. Banken finanzieren die Erwerbsnebenkosten in der Regel nicht mit, das Geld muss aus dem Eigenkapital kommen.

Begründung des Senats

Als Grund für die Erhöhung führte der Senat die anhaltend hohe Nachfrage auf dem Berliner Immobilienmarkt und den starken Zuzug in die Stadt an. Der Immobilienmarkt sei eine zuverlässige Einnahmequelle für den Landeshaushalt. Die Einnahmen sollten zur Konsolidierung des Haushalts beitragen.

Auswirkungen auf den Markt

Trotz der höheren Kosten für Käufer erwarteten Beobachter keinen Einbruch der Nachfrage. In begehrten Lagen wie Mitte oder Prenzlauer Berg überstieg die Nachfrage das Angebot weiterhin deutlich. Kritisch war eher die Frage, ob die höheren Hürden den Erwerb von Wohneigentum für mittlere Einkommen erschweren.

Für Kapitalanleger stellte sich zudem die Frage, ob die gestiegenen Anschaffungskosten bei Neuvermietungen in die Mietpreiskalkulation einfließen würden.

Grundsteuer als nächster Schritt?

Mit der erneuten Anhebung der Grunderwerbsteuer rückte auch eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer in den Blick. Diese jährliche Steuer gehört zu den auf Mieter umlegbaren Nebenkosten. Eine Erhöhung würde also nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter direkt belasten. Die laufende Marktentwicklung war hier eng mit der Steuerpolitik des Senats verknüpft.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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