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ISG-Gesetz in Berlin: Eigentümer können Einkaufsstraßen und Kieze aufwerten

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Gesetz für Immobilien- und Standortgemeinschaften verabschiedet. Eigentümer können Straßenzüge in Eigenregie aufwerten, werden aber auch zu Abgaben verpflichtet.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Nach jahrelanger Debatte hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) verabschiedet, auch bekannt als BID-Gesetz (Business Improvement District). Eigentümer, Einzelhändler und Gewerbetreibende können damit in Eigeninitiative das Umfeld ihrer Immobilien aufwerten. Hintergrund: Viele ehemals beliebte Einkaufsstraßen kommen gegen Shopping-Center mit einheitlichem Erscheinungsbild und hoher Aufenthaltsqualität unter Druck.

Wie das Gesetz funktioniert

Innerhalb eines definierten Gebiets, etwa einer Einkaufsstraße oder eines Kiezes, können Akteure eine ISG gründen. Diese kann Maßnahmen beschließen und finanzieren: bessere Beleuchtung, einheitliche Möblierung, professionelle Reinigung, gemeinsames Marketing oder Veranstaltungen.

Die Hürde ist niedrig: 15 Prozent der Grundstückseigentümer im Gebiet genügen, um das Verfahren anzustoßen. Stimmt anschließend eine Mehrheit der Eigentümer (nach Flächenanteilen) zu, wird der Maßnahmenplan für alle Eigentümer im Bereich verbindlich. Die Finanzierung läuft über eine Abgabe, die der Bezirk einzieht.

Pflichtabgaben: Was das konkret heißt

Die Verbindlichkeit ist der Kern des Gesetzes. Werden Maßnahmen von der Mehrheit beschlossen, zahlen auch Eigentümer, die dagegen gestimmt haben. Die Höhe richtet sich nach dem beschlossenen Budget. Wer als Investor in einem potenziellen ISG-Gebiet Immobilien hält, sollte sich frühzeitig in die Planungsprozesse einbringen.

Welche Standorte profitieren könnten

In Süddeutschland werden ähnliche Regelungen seit den 80er-Jahren angewendet, teils mit guten Ergebnissen für kleinere Einkaufszonen. In Berlin kommen vor allem Geschäftsstraßen in Frage, die in den letzten Jahren an Attraktivität verloren haben. Beispiele sind Teile der Karl-Marx-Straße in Neukölln oder kleinere Gewerbelagen in Charlottenburg und Schöneberg.

Eine Aufwertung des Gewerbeumfelds wirkt sich auch auf das angrenzende Wohnumfeld aus. Höhere Passantenfrequenz stabilisiert die Nachfrage nach Gewerbeflächen und kann die Marktentwicklung in den betroffenen Lagen positiv beeinflussen. Auch die Nachfrage nach Wohnungen in ISG-Gebieten könnte davon profitieren. Ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt, hängt am Engagement der lokalen Akteure.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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