Recht & Politik

Gesetzesänderung für Immobilienverkäufe

Neues Maklergesetz 2020: Teilung der Provision in Berlin ist jetzt Pflicht

Seit dem 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Teilung der Maklerkosten in Kraft. Für Käufer und Verkäufer von Immobilien in Berlin ändert sich die Provisionsregelung grundlegend. Die Zeit der reinen Käuferprovision ist vorbei.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertraegen über Wohnungen und Einfamilienhaeuser" ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Diese Neuregelung beendet eine jahrzehntelange Praxis und schafft fairere Bedingungen auf dem Berliner Immobilienmarkt.

Die Neuregelung ab Dezember 2020

Kernpunkt des Gesetzes ist die haelftige Teilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn ein Makler für beide Parteien tätig wird (der Regelfall), müssen beide Seiten die Provision zu gleichen Teilen tragen. Der Verkäufer kann die Provision nicht mehr vollstaendig auf den Käufer abwaelzen. Zusaetzlich muss der Verkäufer seinen Anteil nachweisen, bevor der Makler den Käufer zur Zahlung auffordern kann. Das schafft Transparenz und eine neue Kostengerechtigkeit.

Bisherige Praxis: Die reine Kaeuferprovision

Gerade in angespannten Märkten wie Berlin war es bislang üblich, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision von bis zu 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) allein trug. Das trieb die Kaufnebenkosten in die Höhe und stellte für private Käufer eine hohe Hürde dar. Für Verkäufer war die Beauftragung eines Maklers oft "kostenlos", was den Wettbewerb weniger auf die Qualität der Dienstleistung und mehr auf die Provisionsfreiheit für den Verkäufer ausrichtete.

Verkäufer zahlen mit, bekommen aber Servicequalität

Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, bedeutet die Änderung zunächst eine direkte Kostenbeteiligung. Diese Investition sorgt jedoch für einen Interessenausgleich: Der Makler ist nun beiden Parteien gleichermassen verpflichtet. Verkäufer können eine höhere Servicequalitaet und ein staerkeres Engagement erwarten, da der Makler sein Honorar auch vom Verkaufserfolg gegenüber dem Eigentümer abhängig macht. Die Qualität der Vermarktung rueckt in den Vordergrund, was langfristig zu besseren Verkaufsergebnissen führen kann. Die Wahl des Berliner Immobilienmaklers entscheidet sich damit weniger über das Provisionsmodell und mehr über Marktkenntnis und Vermarktungsstrategie. Anbieter, die ihren Mehrwert nicht belegen können, werden mittelfristig vom Markt verschwinden.

Vorteile für Käufer und Investoren

Der offensichtlichste Vorteil für Käufer ist die Reduzierung der Kaufnebenkosten. Die haelftige Teilung der Courtage entlastet das Budget und senkt den Bedarf an Eigenkapital. Das erleichtert den Erwerb von Wohnungen in Berlin, gerade in hochpreisigen Lagen wie Charlottenburg-Wilmersdorf. Investoren profitieren ebenfalls von den geringeren Transaktionskosten, was die Renditeberechnung verbessert. Die neue Transparenz staerkt die Verhandlungsposition des Kaeufers und foerdert ein faireres Marktumfeld.

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