Recht & Politik
Gesetzesänderung für Immobilienverkäufe
Neues Maklergesetz 2020: Teilung der Provision in Berlin ist jetzt Pflicht
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Teilung der Maklerkosten in Kraft. Für Käufer und Verkäufer von Immobilien in Berlin ändert sich die Provisionsregelung grundlegend. Die Zeit der reinen Käuferprovision ist vorbei.
Peter Guthmann
Das "Gesetz ueber die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertraegen ueber Wohnungen und Einfamilienhaeuser" ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Diese Neuregelung beendet eine jahrzehntelange Praxis und schafft fairere Bedingungen auf dem Berliner Immobilienmarkt.
Die Neuregelung ab Dezember 2020
Kernpunkt des Gesetzes ist die haelftige Teilung der Maklercourtage zwischen Kaeufer und Verkaeufer. Wenn ein Makler fuer beide Parteien taetig wird (der Regelfall), muessen beide Seiten die Provision zu gleichen Teilen tragen. Der Verkaeufer kann die Provision nicht mehr vollstaendig auf den Kaeufer abwaelzen. Zusaetzlich muss der Verkaeufer seinen Anteil nachweisen, bevor der Makler den Kaeufer zur Zahlung auffordern kann. Das schafft Transparenz und eine neue Kostengerechtigkeit.
Bisherige Praxis: Die reine Kaeuferprovision
Gerade in angespannten Maerkten wie Berlin war es bislang ueblich, dass der Kaeufer die gesamte Maklerprovision von bis zu 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) allein trug. Das trieb die Kaufnebenkosten in die Hoehe und stellte fuer private Kaeufer eine hohe Huerde dar. Fuer Verkaeufer war die Beauftragung eines Maklers oft "kostenlos", was den Wettbewerb weniger auf die Qualitaet der Dienstleistung und mehr auf die Provisionsfreiheit fuer den Verkaeufer ausrichtete.
Was bedeutet das fuer Verkaeufer?
Fuer Eigentuemer, die ihre Immobilie verkaufen moechten, bedeutet die Aenderung zunaechst eine direkte Kostenbeteiligung. Diese Investition sorgt jedoch fuer einen Interessenausgleich: Der Makler ist nun beiden Parteien gleichermassen verpflichtet. Verkaeufer koennen eine hoehere Servicequalitaet und ein staerkeres Engagement erwarten, da der Makler sein Honorar auch vom Verkaufserfolg gegenueber dem Eigentuemer abhaengig macht. Die Qualitaet der Vermarktung rueckt in den Vordergrund, was langfristig zu besseren Verkaufsergebnissen fuehren kann. Die Marktentwicklung wird sich dadurch weiter professionalisieren.
Vorteile fuer Kaeufer und Investoren
Der offensichtlichste Vorteil fuer Kaeufer ist die Reduzierung der Kaufnebenkosten. Die haelftige Teilung der Courtage entlastet das Budget und senkt den Bedarf an Eigenkapital. Das erleichtert den Erwerb von Wohnungen in Berlin, gerade in hochpreisigen Lagen wie Charlottenburg-Wilmersdorf. Investoren profitieren ebenfalls von den geringeren Transaktionskosten, was die Renditeberechnung verbessert. Die neue Transparenz staerkt die Verhandlungsposition des Kaeufers und foerdert ein faireres Marktumfeld.