Zum Hauptinhalt springen

Aus für den Mietendeckel: Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Landesgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Für Vermieter und Eigentümer bedeutet dies, dass alte Mietverträge wieder gelten und Nachforderungen möglich sind.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt (Az. 2 BvF 1/20 u.a.). Für den Berliner Immobilienmarkt endet damit eine fast zweijährige Phase der Rechtsunsicherheit. Die Folgen für Vermieter und Mieter sind erheblich.

Warum das Gesetz scheiterte

Das höchste deutsche Gericht stellte fest, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für ein eigenes Mietpreisrecht fehlt. Der Bund hatte mit der Mietpreisbremse und den Regelungen zur Mieterhöhung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt. Für einen landesrechtlichen Alleingang war kein Raum. Das Gesetz war damit von Beginn an verfassungswidrig.

Was sich für Vermieter ändert

Die ursprünglich im Mietvertrag nach BGB vereinbarten Mieten gelten wieder in vollem Umfang. Mieter, die ihre Zahlungen auf Basis des Mietendeckels reduziert hatten, müssen ab sofort wieder die vertragliche Miete zahlen. Vermieter haben einen Nachforderungsanspruch auf die Differenzbeträge, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im Februar 2020 aufgelaufen sind. Das betrifft auch Verträge mit einer sogenannten Schattenmiete.

Mietschulden müssen grundsätzlich sofort beglichen werden, um eine Kündigung zu vermeiden. Mehrere große Wohnungsunternehmen signalisierten allerdings, bei Härtefällen individuelle Ratenzahlungen zu ermöglichen.

Zwei Jahre Mietendeckel: Eine Bilanz

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Es fror die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom 18. Juni 2019 ein und definierte Obergrenzen für Wiedervermietungen. Bereits zum Zeitpunkt der Einführung durch die rot-rot-grüne Landesregierung war das Vorhaben juristisch stark umstritten. Selbst die damalige Senatorin und Initiatorin des Gesetzes hatte Mietern empfohlen, die Ersparnis für den Fall einer gerichtlichen Aufhebung zurückzulegen.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Während der Laufzeit des Mietendeckels ging das Angebot an Mietwohnungen in Berlin deutlich zurück. Viele Eigentümer verkauften ihre Objekte oder nahmen sie vom Markt, statt sie unter den unsicheren Bedingungen zu vermieten. Das verschärfte die Wohnungsknappheit, besonders in nachgefragten Lagen wie Neukölln oder Mitte. Nach dem Urteil rechneten Marktbeobachter mit einer schrittweisen Normalisierung des Angebots für Wohnungen in Berlin. Die tatsächliche Marktentwicklung verlief allerdings langsamer als erwartet, auch weil der neue Mietspiegel 2021 zunächst Unsicherheit erzeugte.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Energierecht 2026

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Die Bundesregierung ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, eine Grüngasquote kommt. Was Eigentümer und Investoren in Berlin beachten sollten.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Berliner Wohnungsmarkt 2025

Mietpreisbremse in Berlin bis 2029 verlängert: Was die Entscheidung für Investoren bedeutet

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die befürchtete Verschärfung bleibt aus. Was das für Vermieter und Investoren in Berlin konkret bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren