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Senat und Mietenvolksentscheid einigen sich: Milliarden-Paket für Berlins Wohnungspolitik

Senat und Mietenvolksentscheid-Initiative einigen sich auf Sozialmieten-Deckelung und 1,4 Milliarden Euro für den Wohnungsbau. Was die Einigung für Eigentümer und Investoren bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Ein Volksentscheid über die Berliner Wohnungspolitik ist vom Tisch. Die Initiatoren des Mietenvolksentscheids und die Senatsverwaltung haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der nun gesetzlich verankert werden soll.

Sozialmieten gedeckelt, WBS-Quote erhöht

Die Miete für Sozialwohnungen wird auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens begrenzt. Wer mehr bezahlen müsste, bekommt einen Zuschuss vom Land Berlin. Bei Wiedervermietungen müssen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) künftig mindestens 55 Prozent ihrer Bestandswohnungen an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vergeben. Mindestens 30 Prozent der Neubauwohnungen der WBG sollen als geförderte Sozialwohnungen entstehen.

1,4 Milliarden Euro für den Wohnungsbau

Der wohnungspolitische Auftrag der landeseigenen Unternehmen wird per Gesetz festgeschrieben. Das Eigenkapital der WBG steigt um rund 300 Millionen Euro. Erzielte Gewinne verbleiben vollständig in den Unternehmen, um Neubau, Ankauf und Sanierung zu finanzieren. Zusätzlich sollen landeseigene Grundstücke an die Gesellschaften übertragen werden, um den Bau neuer Wohnungen in Berlin zu beschleunigen.

Insgesamt stellt der Senat über fünf Jahre rund 1,4 Milliarden Euro bereit: etwa 900 Millionen Euro für Neubauförderung, 300 Millionen Euro für die Eigenkapitalerhöhung, 200 Millionen Euro für den Mietausgleich und 40 Millionen Euro für Modernisierung.

Was das für den Immobilienmarkt bedeutet

Die Maßnahmen betreffen direkt den landeseigenen Bestand. Indirekt hat die Einigung aber Signalwirkung für den gesamten Berliner Wohnungsmarkt. Die Regulierung des Mietmarktes bleibt politisch auf der Agenda, wie bereits die Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 gezeigt hat.

Der verstärkte Fokus auf die WBG könnte den Wettbewerb um Grundstücke verschärfen. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen dem regulierten und dem frei finanzierten Segment. In stark nachgefragten Bezirken wie Neukölln dürfte das den Druck auf die Mieten im unregulierten Bereich weiter erhöhen.

Bevor die Änderungen in Kraft treten, muss das Berliner Abgeordnetenhaus dem Gesetz noch zustimmen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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