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Jahresgutachten 2016/17: Sachverständigenrat fordert Ende der Mietpreisbremse

Die fünf Wirtschaftsweisen kritisieren die Mietpreisbremse als investitionshemmend und fordern stattdessen eine direkte Förderung bedürftiger Haushalte über ein angepasstes Wohngeld.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verlangt in seinem Jahresgutachten 2016/2017 unmissverständlich die Abschaffung der Mietpreisbremse. Es sei kontraproduktiv, „aufgrund eines vermeintlichen Marktversagens die Marktkräfte zu schwächen“, heißt es im Bericht. Berlin wendet die Mietpreisbremse seit Juni 2015 an und steht damit im Zentrum dieser Debatte.

Die Wirtschaftsweisen befürchten, dass die Mietpreisbremse das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt schmälert und Bauinvestitionen gerade im Segment für bezahlbaren Wohnraum hemmt. Sonderabschreibungen und ein höheres Volumen im sozialen Wohnungsbau könnten eine ohnehin schwache Investitionsneigung nicht kompensieren. Bereits in der Vergangenheit habe sich diese Vorgehensweise als ineffizient erwiesen.

Nachfragedruck trifft auf strukturelle Kostentreiber

Dass der Druck am Berliner Markt nicht abnimmt, bestreitet der Bericht nicht. Zwischen 2008 und 2013 ging die Bevölkerung in ländlichen Räumen um 1,7 Prozent zurück, während sie in den Städten um 1,1 Prozent zulegte. Den Gutachtern zufolge tragen die anhaltend hohe Migration und sinkende Haushaltsgrößen am stärksten zum Nachfragedruck bei. Gleichzeitig verweisen sie auf steigende Genehmigungszahlen, die das Angebot mittelfristig vergrößern.

Preistreibend wirken nach ihrer Einschätzung weniger die Marktteilnehmer als die Rahmenbedingungen: hohe Grundstücks-, Planungs- und Baukosten, umfangreiche Auflagen sowie immer anspruchsvollere Energie-Effizienzstandards. Das ist eine Diagnose, die viele Akteure am Berliner Markt teilen, etwa in Bezirken wie Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg, wo das Spannungsfeld zwischen Aufwertungsdruck und Angebotsknappheit besonders sichtbar ist.

Subjektförderung statt Objektförderung

Deutlicher als das Ja oder Nein zur Mietpreisbremse fällt das Plädoyer der Wirtschaftsweisen für einen anderen Förderweg aus. Statt Objekte zu fördern, sollten bedürftige Haushalte direkt unterstützt werden, etwa über ein angepasstes Wohngeld.

Im sozialen Wohnungsbau berge die Objektförderung über Sonderabschreibungen die Gefahr von Mitnahmeeffekten, weil auch Haushalte profitieren, die nicht darauf angewiesen sind. Außerdem sei eine bundesweit einheitliche, an Quadratmeterpreise gekoppelte Förderung wenig treffsicher, wenn die regionalen Ausgangslagen so unterschiedlich seien wie zwischen Berlin und der schrumpfenden Provinz. Ein entsprechender Gesetzentwurf war zudem bereits jüngst gescheitert.

Einordnung

Das Gutachten hat keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Es verschärft aber die Debatte über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse spürbar, vor allem weil es nicht von Lobbyverbänden kommt, sondern vom obersten Beratungsgremium der Bundesregierung. Wir sehen das Gutachten weniger als Forderung an einen einzelnen Gesetzgeber denn als Aufforderung, die Marktentwicklung und die Wirkung politischer Eingriffe ehrlicher zu bilanzieren, gerade in Berlin.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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