Recht & Politik

Berliner Wohnungsmarkt im Fokus

Mietspiegel Berlin 2021: Senat setzt auf Index-Fortschreibung statt Datenerhebung

Statt einer neuen Datenerhebung wird der Mietspiegel 2019 für die Miettabelle 2021 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Für Vermieter und Investoren bedeutet dies eine Steigerung von nur 1,1 %.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Der Berliner Senat hat den Mietspiegel 2021 veröffentlicht. Statt einer Neuerhebung von Marktdaten, wie sonst alle zwei Jahre üblich, wird der qualifizierte Mietspiegel von 2019 erstmals per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Durchschnittsmiete liegt damit bei 6,97 Euro pro Quadratmeter, ein Plus von 1,1 Prozent. Die Vermieterverbände verweigern dem Ergebnis ihre Anerkennung.

Warum nur 1,1 Prozent Steigerung?

Die Senatsverwal­tung für Stadtentwicklung und Wohnen nutzt den deutschlandweiten Verbraucherpreisindex als Grundlage. Hätte man den spezifischen Preisindex für Wohnungsmieten in Berlin herangezogen, läge die Steigerung bei 2,1 Prozent. Die Verwendung eines bundesweiten Durchschnittswerts für einen so heterogenen Markt wie Berlin drückt die ortsübliche Vergleichsmiete künstlich nach unten. Kritiker sehen darin eine politisch motivierte Entscheidung.

Was das für Vermieter bedeutet

Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen müssen sich an der neuen Miettabelle orientieren. Die Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bleibt bestehen, aber die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze steigt kaum. Das schränkt den Spielraum für Renditeanpassungen ein, egal ob bei Wohnungen in Berlin im Bezirk Mitte oder in aufstrebenden Lagen.

Bei Neuvermietungen gilt weiterhin: Die Miete darf maximal zehn Prozent über dem Wert der Miettabelle liegen. Auch hier begrenzt die niedrige Basis die Einnahmen.

Mietendeckel light?

Viele Marktteilnehmer interpretieren die Vorgehensweise als Fortsetzung der Mietendeckel-Politik mit anderen Mitteln. Nach dem juristischen Scheitern des Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht nutzt der Senat den verbleibenden Spielraum, um Mieterhöhungen zu begrenzen. Anstatt die durch den Mietendeckel gebremste Marktentwicklung für eine Beruhigung zu nutzen, bleibt die regulative Linie bestehen.

Das eigentliche Problem, der Mangel an verfügbarem Wohnraum, wird damit nicht gelöst. Die Verantwortung für stabile Mieten liegt weiterhin einseitig bei den privaten Vermietern. Ob die Miettabelle 2021 gerichtlichen Überprüfungen standhalt, bleibt offen.

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