Ratgeber
Sozialer Wohnungsbau Berlin
Berlin ändert Neubauförderung 2015: Was Investoren jetzt wissen müssen
Der Berliner Senat hat die Förderrichtlinien für den Neubau von Sozialwohnungen überarbeitet. Bauherren können zwischen zwei Modellen mit unterschiedlichen Darlehen und Mietpreisbindungen wählen.
Peter Guthmann
Der Berliner Senat hat die Richtlinien für die Neubauförderung mit sofortiger Wirkung geändert. Ziel ist es, den Bau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu beschleunigen.
Zwei Fördervarianten
Bauherren können zwischen zwei Modellen wählen:
Bei Variante 1 gibt es ein öffentliches Baudarlehen von bis zu 64.000 Euro pro Wohneinheit. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt bei 6,50 Euro pro Quadratmeter, einzelne Wohnungen dürfen zwischen 6,00 und 7,50 Euro variieren. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von 25 Prozent auf den ausgezahlten Darlehensbetrag gewährt.
Bei Variante 2 beträgt das Darlehen bis zu 50.000 Euro. Die Anfangsmiete liegt bei 8,00 Euro pro Quadratmeter, wird aber durch einkommensabhängige Zuschüsse auf bis zu 6,00 Euro reduziert.
Bei beiden Varianten ist die Vermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS) möglich.
Geplante Förderzahlen
Der Senat will 2015 den Bau von 1.000 Wohnungen fördern, 2016 von 2.500 und 2017 von 3.000. Dabei sollen nicht nur große Entwicklungsgebiete am Stadtrand beplant werden, sondern auch Baulücken in verdichteten Lagen wie Neukölln.
Was das für Investoren bedeutet
Die Mietpreisbindung schränkt die Rendite im Vergleich zum freien Markt ein. Dafür senken Darlehen und Tilgungszuschuss das Investitionsrisiko. Die Vermietung an WBS-Inhaber verspricht stabile Auslastung über lange Zeiträume.
Die Anpassung ist eine Reaktion auf die dynamische Marktentwicklung in Berlin: Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt das Angebot seit Jahren, und die bisherigen Förderinstrumente haben den Neubau nicht ausreichend angeschoben.