Recht & Politik
Berliner Bauordnung 2016
Rauchmelderpflicht in Berlin: Nachrüstfrist für Bestandswohnungen bis Ende 2020
Berlin hat als letztes Bundesland eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Bestandswohnungen müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden. Was Eigentümer zu Kosten und Zuständigkeiten wissen sollten.
Peter Guthmann
Letztes Bundesland schließt die Lücke
Als letztes deutsches Bundesland hat Berlin 2016 eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Die Änderung der Bauordnung sieht vor, dass alle Wohnungen in Berlin mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Für Neubauten galt das bereits, für Bestandswohnungen wurde eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2020 gesetzt.
Wie weit Berlin hinterherhinkte, zeigt eine Zahl: 2014 waren nur rund sieben Prozent der Berliner Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. In Schleswig-Holstein, wo die Pflicht schon seit über zehn Jahren bestand, lag der Anteil bei 95 Prozent.
Was die Regelung vorschreibt
Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert werden, die als Rettungswege dienen. Küchen und Badezimmer sind ausgenommen, um Fehlalarme durch Dampf und Küchenrauch zu vermeiden.
Kosten und Zuständigkeiten
Für den Einbau ist der Vermieter verantwortlich. Die Kosten können als Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umgelegt werden. Für die Wartung und den Batteriewechsel ist nach Gesetzeslage der Besitzer der Wohnung zuständig, also in der Regel der Mieter. Mieterverbände kritisierten die Kostenumlage. Für Eigentümer empfahl es sich, die Verantwortlichkeiten im Mietvertrag klar zu regeln.
Nachrüstbedarf im Bestand
Besonders in Bezirken mit hohem Altbauanteil wie Charlottenburg-Wilmersdorf oder Neukölln war der Nachrüstbedarf groß. Eigentümer mit größeren Portfolios mussten die Umrüstung logistisch und finanziell planen. Frühzeitig Angebote einzuholen lohnte sich, um Engpässe zum Ende der Frist zu vermeiden.
Die Regelung war ein weiterer Schritt zur Angleichung der Standards im Berliner Wohnungsmarkt.