Zum Hauptinhalt springen

Umwandlungsverordnung in Berlin: Tempelhof-Schöneberg diskutiert Umgang mit „Proforma-Mietern“

In Berliner Milieuschutzgebieten sorgt § 172 BauGB für Diskussionen. Ein Antrag aus Tempelhof-Schöneberg zeigt, wie Bezirke versuchen, die Umwandlung von Mietwohnungen zu erschweren und welche rechtlichen Grauzonen für Eigentümer relevant sind.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

§ 172 BauGB: Die rechtliche Grundlage

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Berliner Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig. Eine zentrale Regelung findet sich in Paragraph 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 des Baugesetzbuches (BauGB). Dort ist eine Ausnahme vom Umwandlungsverbot vorgesehen: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die jeweiligen Mieter zu verkaufen. Die Regelung soll Mieter schuetzen, führt in der Praxis aber zu politischen Debatten, wie ein Fall aus Tempelhof-Schöneberg zeigt.

Die Sorge vor dem "Proforma-Mieter"

Bezirksverordnete in Tempelhof-Schöneberg aeusserten die Befuerchtung, dass die Schutzvorschrift durch sogenannte "Proforma-Mieter" umgangen werden koenne. Dahinter steht die Sorge, dass Kaufinteressenten gezielt Mietvertraege für freie Wohnungen abschliessen, um diese kurz darauf als Mieter zu erwerben und so die Ziele des Milieuschutzes zu unterlaufen. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) forderte das Bezirksamt auf, Kriterien für einen "echten", schuetzenswerten Mieterstatus zu definieren. Die Idee: Nur wer eine gewisse Zeit in der Wohnung lebt, etwa sechs Monate oder ein Jahr, soll als schuetzenswert gelten und zum Kauf berechtigt sein.

Rechtliche Grauzone

Das Bezirksamt hat den Antrag zurueckgewiesen. Die Begruendung: Weder das Gesetz noch die gaengige Kommentierung oder Rechtsprechung definieren eine Mindestmietdauer, ab der ein Mieter als im Milieu "verankert" gilt. Kriterien wie Mietvertrag, polizeiliche Meldung und regelmaessige Mietzahlung reichen formal aus, belegen aber nicht zwingend eine langfristige Wohnabsicht. Eine willkuerlich festgesetzte Frist waere vor Gericht angreifbar. Die Bezirke bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Diese Unsicherheit spiegelt die angespannte Marktentwicklung für Wohnungen in Berlin wider.

Einzelfaelle oder systematisches Problem?

Die Zahlen aus Tempelhof-Schöneberg deuten auf ein Randphaenomen hin. Seit Einführung der Umwandlungsverordnung wurden dort 20 Wohnungen an Mieter verkauft. 14 dieser Käufer wohnten bereits vor der Aufteilungsgenehmigung in den Objekten. In nur fünf Faellen zogen Mieter erst nach der Genehmigung ein, ein Anteil von rund 0,002 % aller umgewandelten Wohneinheiten im Bezirk. Auch wenn die Fallzahlen gering sind: Die politische Initiative zeigt, dass Eigentümer und Investoren mit einer zunehmend kritischen Pruefung durch die Behoerden rechnen müssen. Das gilt besonders in Bezirken mit stark ausgepraegte Milieuschutz wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Pankow.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Energierecht 2026

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Berliner Eigentümer ändert

Die Bundesregierung ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, eine Grüngasquote kommt. Was Eigentümer und Investoren in Berlin beachten sollten.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Berliner Wohnungsmarkt 2025

Mietpreisbremse in Berlin bis 2029 verlängert: Was die Entscheidung für Investoren bedeutet

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die befürchtete Verschärfung bleibt aus. Was das für Vermieter und Investoren in Berlin konkret bedeutet.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren