Recht & Politik

BVerwG-Urteil vom 9. November 2021

Urteil zum Vorkaufsrecht: Bundesverwaltungsgericht beendet Berliner Sonderweg in Milieuschutzgebieten

Ein Urteil aus Leipzig stoppt die umstrittene Vorkaufspraxis der Berliner Bezirke. Für Eigentümer und Investoren in Milieuschutzgebieten endet eine Ära der Unsicherheit.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 9. November 2021 die Vorkaufsrechtspraxis der Berliner Bezirke in Milieuschutzgebieten gestoppt. Die Richter stellten fest: Ein Vorkaufsrecht ist unzulässig, wenn ein Grundstück bereits den Zielen des Milieuschutz entsprechend genutzt wird und keine Mängel oder Missstände aufweist. Damit erhielt die pauschale Unterstellung, jeder neue Erwerber stelle automatisch eine Verdrängungsgefahr dar, eine klare Absage.

Was das Urteil für Transaktionen bedeutet

Das Vorkaufsrecht hing bisher wie ein Damoklesschwert über jedem Verkauf von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten. Käufer konnten nicht sicher sein, ob der Bezirk in den Vertrag eintritt. Verkäufer mussten mit Verzögerungen rechnen. Nach dem Urteil kann das Vorkaufsrecht nicht mehr allein mit der Annahme zukünftiger spekulativer Absichten begründet werden. Das stabilisiert die Marktentwicklung für Anlageimmobilien in den betroffenen Gebieten.

Der Senator für Stadtentwicklung kritisierte das Urteil und bezeichnete es als Katastrophe für die Mieter. Faktisch genießen Mieter aber auch unter neuen Eigentümern weitreichenden Schutz: sieben Jahre Vorkaufsrecht bei Umwandlung, anschließend fünf Jahre Sonderkündigungsschutz vor Eigenbedarf.

Wo das Vorkaufsrecht am häufigsten ausgeübt wurde

Besonders in Friedrichshain-Kreuzberg, dem beklagten Bezirk im Leipziger Verfahren, sowie in Neukölln und Pankow nutzten die Bezirke das Vorkaufsrecht als politisches Steuerungsinstrument. Seit 2017 wurden berlinweit 637 Verkaufsvorgänge geprüft. In vielen Fällen übten die Bezirke Druck auf Käufer aus, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Verträge enthielten oft wirtschaftlich nachteilige Verpflichtungen: Verzicht auf Aufteilung in Eigentumswohnungen für 20 Jahre oder Unterlassung energetischer Modernisierungen.

Insgesamt unterzeichneten rund 300 Käufer solche Abwendungsvereinbarungen. Viele taten dies nur zähneknirschend, weil die Alternative die Ausübung des Vorkaufsrechts war.

Was aus den Abwendungsvereinbarungen wird

Nach Ansicht mehrerer Juristen ist mit dem Urteil die Geschäftsgrundlage für die bestehenden Abwendungsvereinbarungen entfallen. Die Vereinbarungen kamen unter der Androhung eines Vorkaufsrechts zustande, das sich nun als unrechtmäßig herausgestellt hat. Eigentümer, die sich den Forderungen der Bezirke gebeugt haben, könnten versuchen, diese Vereinbarungen juristisch aufzulösen.

Ausblick

Das Urteil stellt klar, dass Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB städtebauliche Instrumente sind und nicht als politisches Steuerungsmittel missbraucht werden dürfen. Die Zahl der Milieuschutzgebiete in Berlin hatte sich von 22 (2015) auf 66 (2020) verdreifacht.

Unsicherheit bleibt mit Blick auf die Bundespolitik: Eine Novellierung des Baugesetzbuches könnte den Kommunen künftig wieder schärfere Vorkaufsrechte geben. Eigentümer und Investoren in Wohnungen in Berlin sollten die weitere Entwicklung beobachten.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie monatlich die neuesten Marktanalysen und Insights direkt in Ihr Postfach.

Monatliche Insights
Erhalten Sie jeden Monat fundierte Analysen zu Berlins Immobilienmarkt.
Kein Spam
Jederzeit kündbar. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Grundstückskaufvertrag in Deutschland. Teil I: Notar, Grundbuch und Vertragsdetails

Notar, Grundbuch, Sicherheit: Wie Immobilien rechtssicher übertragen werden.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Deutschland ist ein komplexer Vorgang. Eine zentrale Rolle spielt immer der Notar, denn per Handschlag lassen sich hierzulande Immobiliengeschäfte nicht verbindlich abwickeln. Worauf es beim Grundstückskaufvertrag ankommt, erfahren Sie hier.

Grundstückskaufvertrag in Deutschland. Teil II: Vor und nach dem Notartermin

Immobilienkauf in Berlin: Was vor und nach dem Notartermin passiert

Nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die wesentlichen Vertragsbestandteile geht es zur Beurkundung zum Notar. Vorher gibt es einiges zu regeln und zu prüfen. Wir fassen in Teil II unserer Reihe die wesentlichen Etappen einer Beurkundung für Sie zusammen.

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren