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Gutachten: Berliner Senat verstößt mit seiner Wohnungspolitik gegen die Landesverfassung

Ein neues Rechtsgutachten wirft dem Rot-Rot-Grünen Senat vor, die Bildung von Wohneigentum aktiv zu behindern und damit gegen die Berliner Verfassung zu verstoßen. Besonders die Vorkaufsrechtspraxis steht im Fokus.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Gutachten wirft Senat Verfassungsbruch vor

Der Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V. hat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Steffen Hindelang vorgestellt. Das Ergebnis: Der Senat missachtet mit seiner einseitigen Politik das Leitbild der Berliner Landesverfassung. Artikel 28 verpflichtet das Land Berlin, nicht nur Mietwohnraum zu schaffen, sondern auch "die Bildung von Wohnungseigentum zu fördern".

Der Verfassungskonflikt

Laut Gutachten verlangt die Verfassung ein ausgewogenes Förderkonzept, das sowohl den Miet- als auch den Eigentumsmarkt berücksichtigt. Prof. Hindelang argumentiert: Die alleinige Fokussierung auf mietpolitische Steuerungsinstrumente bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Eigentumsförderung widerspreche diesem verfassungsrechtlichen Auftrag. Jede wohnungspolitische Schwerpunktsetzung müsse durch besondere Gründe gerechtfertigt sein. Der Verein sieht diese Begründung in der aktuellen Politik nicht gegeben.

Konkrete Hürden für Eigentümer und Investoren

Jacopo Mingazzini, Vorstandsvorsitzender des Vereins, kritisiert vor allem zwei Instrumente: die Umwandlungsverbotsverordnung und die Ausweitung von Milieuschutzgebieten. Diese Kombination führe zu einer "immer stärkeren Verknappung des Angebots im preisgünstigeren Bestandsbereich". Gerade in Bezirken wie Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg oder Pankow wird es für Eigentümer fast unmöglich, bestehende Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Das erschwert den Wohnungsverkauf in Berlin und trifft laut Mingazzini besonders Haushalte mit geringerem Einkommen, für die der Kauf einer Bestandswohnung oft die einzige Chance auf Eigentum ist. Die mehrfache Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf sechs Prozent verschärft die Situation zusätzlich.

Urteil zum Vorkaufsrecht

Mingazzini verweist auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom April 2017, das die Vorkaufsrechtspraxis der Bezirke in Milieuschutzgebieten für rechtswidrig erklärte. Bislang nutzen Bezirke ihr Vorkaufsrecht häufig, um private Verkäufe zu verhindern und die Immobilien städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften zuzuführen. Das Gericht hat dieser Vorgehensweise Grenzen gesetzt. Dass dieses für die Marktentwicklung relevante Urteil über ein halbes Jahr lang nicht öffentlich gemacht wurde, kritisiert Mingazzini und wirft Senat und Bezirken Verschleierung vor.

Den genauen Wortlaut der Pressemeldung können Sie beim Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V. nachlesen.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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