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Neues Gesetz soll Wohnungsbau in Berlin massiv beschleunigen

Ein neues Gesetz soll fünf Rechtsvorschriften ändern, um Baugenehmigungen in Berlin zu beschleunigen. Was Investoren und Projektentwickler über die geplanten Änderungen wissen müssen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Neubau von Wohnungen in Berlin beschleunigen soll. Das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz ändert fünf Rechtsvorschriften, die bisher Bauvorhaben verzögert haben.

Fünf Gesetze, fünf Änderungen

Das Friedhofsgesetz wird geändert, damit Wohnbebauung in gut erschlossenen Randbereichen von aufgehobenen Friedhöfen möglich wird. Im Denkmalschutzgesetz kommt eine Berichtspflicht für wohnbedeutsame Vorhaben hinzu, die den Abstimmungsprozess mit der Senatsverwaltung straffen soll. Landeswaldgesetz und Baumschutzverordnung werden angepasst, wenn Bauprojekte Waldflächen berühren oder Baumfällungen erfordern. Die Bauverfahrensverordnung wird allgemein überarbeitet, um den Weg von der Einreichung bis zur Genehmigung zu verkürzen.

Neue Flächen für den Wohnungsbau

Besonders die Änderung am Friedhofsgesetz könnte in dicht besiedelten Bezirken neue Entwicklungsflächen eröffnen. Bezirke mit großen Friedhofsanlagen wie Pankow (Weißensee) gehören zu den möglichen Profiteuren. Wo Bauland knapp ist, zählt jede zusätzliche Fläche.

Bereits vor dem Gesetzentwurf hatte der Senat 53 neue Stellen in den Bezirksämtern geschaffen, um die Planungs- und Genehmigungsabteilungen personell zu stärken.

Teil einer breiteren Strategie

Das Gesetz ergänzt andere wohnungspolitische Maßnahmen wie die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse. Der Senat verfolgt damit einen zweigleisigen Ansatz: Mieten im Bestand dämpfen und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Neubauten verbessern.

Für Investoren und Projektentwickler bedeuten kürzere Genehmigungsphasen einen schnelleren Rückfluss des eingesetzten Kapitals und eine bessere Kalkulierbarkeit der Baukosten. Wie schnell sich die Änderungen in der Praxis auswirken, hängt allerdings von der Umsetzung in den zwölf Berliner Bezirken ab.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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