Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg verzeichnete Berlin im März 2015 fast eine Million Gästeankünfte (+9,6 % zum Vorjahr) und über 2,3 Millionen Übernachtungen (+8,9 %). Im gesamten ersten Quartal lag das Plus bei 7,1 Prozent bei den Gästen und 8,3 Prozent bei den Übernachtungen. Gleichzeitig verändert das seit Mai 2014 geltende Zweckentfremdungsverbot den Beherbergungsmarkt.
Weniger Ferienwohnungen, höhere Auslastung
Das Gesetz untersagt die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen ohne Genehmigung. Vor allem in Bezirken wie Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg war die Zahl der über Online-Portale angebotenen Ferienwohnungen in den Jahren davor gestiegen. Der offizielle Beherbergungsmarkt spürt die Folgen bereits: Die Zahl der erfassten Betriebe sank leicht auf 793 (-1,2 %), während die durchschnittliche Bettenauslastung im März von 50,9 auf 54,9 Prozent stieg. Weniger Konkurrenz durch den "grauen Markt" der Ferienwohnungen kommt Hoteliers und Betreibern von Boardinghäusern zugute.
Was das für Eigentümer bedeutet
Wer bisher auf Kurzzeitvermietung an Touristen gesetzt hat, muss umdenken. Die Bezirksämter kündigen verstärkte Kontrollen und Bussgelder an. Die einzig legale Alternative ist in vielen Fällen die Rückkehr in den regulären Mietmarkt.
Diese Umschichtung könnte das Angebot an Mietwohnungen in Berlin in zentralen Lagen leicht erhöhen. Angesichts des anhaltenden Zuzugs ist allerdings kaum mit einer Entspannung zu rechnen. Die allgemeine Marktentwicklung deutet weiterhin auf steigende Mieten und Kaufpreise hin.
Für Investoren im Hotelsegment verbessert sich dagegen das Umfeld. Die Regulierung stärkt den offiziellen Sektor und schafft Planungssicherheit für Investments in Hotels und Aparthotels.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.