Recht & Politik
Berliner Wohnungsmarkt unter Druck
Zweckentfremdungsverbot: 220 Ferienwohnungen in Mitte zurück auf dem Mietmarkt, Eigentümer klagen
Das Zweckentfremdungsverbot zeigt erste Wirkung: In Mitte sind 220 Ferienwohnungen wieder reguläre Mietwohnungen. Doch die rechtliche Lage bleibt unklar.
Peter Guthmann
Das Berliner Zweckentfremdungsverbot, seit Mai 2014 in Kraft, zeigt erste konkrete Ergebnisse. Aktuelle Zahlen aus dem Bezirk Mitte liefern eine erste Bilanz.
220 Ferienwohnungen zurück am Mietmarkt
Nach Angaben des Bezirksamtes wurden in Mitte seit Inkrafttreten des Verbots 220 ehemalige Touristenapartments wieder in reguläre Mietwohnungen umgewandelt. Für Mietsuchende ist das eine begrenzte, aber spürbare Entlastung in einem der gefragtesten Bezirke. Für Eigentümer stellt sich die Lage anders dar.
Klagewelle vor dem Verwaltungsgericht
Ob die offizielle Zahl von 220 umgewandelten Wohnungen auch Fälle enthält, in denen die juristische Auseinandersetzung noch läuft, bleibt unklar. Viele Eigentümer sehen im Verbot einen Eingriff in ihre Rechte und klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Bezirksämter nennen keine genauen Klagezahlen. Ein Grundsatzurteil steht aus, und das Verbot dürfte die Gerichte noch längere Zeit beschäftigen.
Folgen für Eigentümer und Investoren
Die Möglichkeit, durch Kurzzeitvermietung an Touristen höhere Renditen zu erzielen, entfällt vorerst. Stattdessen müssen die Objekte dem regulären Mietmarkt zugeführt werden, was die Kalkulation für viele Kapitalanlagen verändert. Diese veränderte Angebotslage beeinflusst die allgemeine Marktentwicklung in Berlin. Ob die Rückführung von Ferienwohnungen den Mietpreisdruck tatsächlich spürbar senkt, war 2015 noch offen.
Kontroverse um Bürgerhinweise
Kritik entzündet sich an der Praxis der Bezirke, Bürger zur Meldung mutmaßlich illegaler Ferienwohnungen aufzurufen. Allein in Mitte lagen rund 350 solcher Hinweise zur Bearbeitung vor. Kritiker sprachen von einem Klima des Misstrauens unter Nachbarn. Die langfristigen Auswirkungen auf das Angebot an Wohnungen in Berlin und die Frage, ob das Verbot einer höchstrichterlichen Prüfung standhält, blieben die offenen Fragen für den Berliner Immobilienmarkt.