Recht & Politik
Eigentumsumwandlung in Berlin
Genehmigungsvorbehalt beschlossen: Was die Umwandlungsverordnung für Berliner Eigentümer bedeutet
Der Berliner Senat hat die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig gemacht. In 21 Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Menschen.
Peter Guthmann
Der Berliner Senat hat unter Bausenator Andreas Geisel (SPD) den sogenannten Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen beschlossen. In den sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) können die Bezirksämter die Genehmigung künftig verweigern.
Was sich ändert
Bisher war die Aufteilung in den meisten Fällen eine Formsache. Künftig müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Milieuschutzgebieten beim Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Die Bezirke können diese verweigern, wenn die Aufteilung zur Verdrängung der ansessigen Bevölkerung führen würde. Die Regelung zielt darauf ab, bezahlbare Mietwohnungen in angespannten Lagen zu sichern.
Welche Gebiete betroffen sind
Die Maßnahme gilt in den 21 per Rechtsverordnung ausgewiesenen sozialen Erhaltungsgebieten. Dort leben rund 300.000 Berliner. Schwerpunkte liegen in Pankow (insbesondere Prenzlauer Berg), Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Mitte. Eigentümer sollten prüfen, ob ihre Immobilie in einem dieser Gebiete liegt, da das die Verwertungsstrategie beeinflusst.
Kritik am Beschluss
Der Beschluss war umstritten. Der Senat sah darin ein Instrument zum Mieterschutz. Kritiker argumentierten, dass die Regelung Mietern die Möglichkeit nehme, in ihrem gewohnten Umfeld Eigentum zu erwerben. Statt Eigentumsbildung zu fördern, werde sie erschwert. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Modernisierungen in den betroffenen Beständen ausbleiben.
Begleitende Marktdaten
Zeitgleich mit dem Beschluss meldete das Landesstatistikamt für Februar 2015 einen inflationsbereinigten Anstieg der Nettokaltmieten um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg war moderat, doch der politische Druck, regulierend in den Markt einzugreifen, war hoch.
Folgen für den Markt
Das gängige Geschäftsmodell, ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und einzeln zu verkaufen, wurde in den betroffenen Gebieten praktisch blockiert. Der Wert ungeteilter Zinshäuser in diesen Lagen konnte dadurch sinken. Ob die Verordnung ihr Ziel erreicht oder Modernisierungen verhindert, zeigte sich erst in den Folgejahren. Die Marktentwicklung deutete darauf hin, dass sich das Investitionsverhalten in den betroffenen Kiezen veränderte.