Zum Hauptinhalt springen

Genehmigungsvorbehalt beschlossen: Was die Umwandlungsverordnung für Berliner Eigentümer bedeutet

Der Berliner Senat hat die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig gemacht. In 21 Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Menschen.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Recht & Politik 2 Min Lesezeit

Der Berliner Senat hat unter Bausenator Andreas Geisel (SPD) den sogenannten Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen beschlossen. In den sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) können die Bezirksämter die Genehmigung künftig verweigern.

Was sich ändert

Bisher war die Aufteilung in den meisten Fällen eine Formsache. Künftig müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Milieuschutzgebieten beim Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Die Bezirke können diese verweigern, wenn die Aufteilung zur Verdrängung der ansessigen Bevölkerung führen würde. Die Regelung zielt darauf ab, bezahlbare Mietwohnungen in angespannten Lagen zu sichern.

Welche Gebiete betroffen sind

Die Maßnahme gilt in den 21 per Rechtsverordnung ausgewiesenen sozialen Erhaltungsgebieten. Dort leben rund 300.000 Berliner. Schwerpunkte liegen in Pankow (insbesondere Prenzlauer Berg), Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Mitte. Eigentümer sollten prüfen, ob ihre Immobilie in einem dieser Gebiete liegt, da das die Verwertungsstrategie beeinflusst.

Kritik am Beschluss

Der Beschluss war umstritten. Der Senat sah darin ein Instrument zum Mieterschutz. Kritiker argumentierten, dass die Regelung Mietern die Möglichkeit nehme, in ihrem gewohnten Umfeld Eigentum zu erwerben. Statt Eigentumsbildung zu fördern, werde sie erschwert. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Modernisierungen in den betroffenen Beständen ausbleiben.

Begleitende Marktdaten

Zeitgleich mit dem Beschluss meldete das Landesstatistikamt für Februar 2015 einen inflationsbereinigten Anstieg der Nettokaltmieten um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg war moderat, doch der politische Druck, regulierend in den Markt einzugreifen, war hoch.

Folgen für den Markt

Das gängige Geschäftsmodell, ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und einzeln zu verkaufen, wurde in den betroffenen Gebieten praktisch blockiert. Der Wert ungeteilter Zinshäuser in diesen Lagen konnte dadurch sinken. Ob die Verordnung ihr Ziel erreicht oder Modernisierungen verhindert, zeigte sich erst in den Folgejahren. Die Marktentwicklung deutete darauf hin, dass sich das Investitionsverhalten in den betroffenen Kiezen veränderte.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Weitere Insights

Alle Insights anzeigen

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

BauGB-Novelle 2027: Was Eigentümer und Investoren jetzt wissen sollten

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Was die geplante Novelle für Eigentümer, Investoren und Projektentwickler in Berlin bedeutet.

Dr. Cornelius Pfisterer Dr. Cornelius Pfisterer

Umwandlungsverbot Berlin

§ 250 BauGB: Was das verlängerte Umwandlungsverbot für Eigentümer und Investoren in Berlin bedeutet

Das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB gilt weiter – und wurde zum 30. Oktober 2025 nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich geändert. Was Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Berlin jetzt wissen müssen und welche Möglichkeiten das neue Recht eröffnet.

Dr. Cornelius Pfisterer Dr. Cornelius Pfisterer

Bezirkliches Vorkaufsrecht in Berlin

Das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

Wie Berliner Bezirke das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt haben und welche Folgen das BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 hat.

Peter Guthmann Peter Guthmann

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren