Recht & Politik

Regulierung des Berliner Immobilienmarktes

Berliner Wohnungsmarkt 2018: Milieuschutz, Mietpreisbremse und Aufteilungsverbot im Überblick

Der Berliner Senat hat einen umfangreichen Werkzeugkasten zur Regulierung des Wohnungsmarktes aufgebaut. Von Milieuschutz über Mietpreisbremse bis Zweckentfremdungsverbot: Was Eigentümer wissen müssen.

Peter Guthmann

Peter Guthmann

Der Berliner Senat verfolgt ein klares Ziel: die angestammte Wohnbevölkerung in ihren Kiezen halten und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Bei wachsender Nachfrage und knappem Angebot an Wohnungen in Berlin ist über die Jahre ein umfangreicher Werkzeugkasten an Regulierungen entstanden.

Milieuschutz: Das schärfste Instrument der Bezirke

Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, umgangssprachlich Milieuschutz, soll die "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" erhalten und Luxusmodernisierungen unterbinden. In den ausgewiesenen Gebieten stehen viele Baumaßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt.

Was das für Eigentümer heißt: Energetische Sanierungen oder die Herstellung eines zeitgemäßen Standards sind meist unproblematisch. Maßnahmen, die als aufwertend gelten, werden dagegen streng geprüft. Dazu zählen etwa Balkone über 4 m², der Einbau eines Aufzugs oder eines Gäste-WCs. Ob ein Aufzug in einer alternden Bevölkerung als Luxus gelten kann, sei dahingestellt. Eine Genehmigung gibt es häufig nur mit städtebaulichem Vertrag, in dem sich der Eigentümer verpflichtet, mehrere Jahre auf deutliche Mieterhöhungen zu verzichten.

Aufteilungsverbot und Vorkaufsrecht

In Milieuschutzgebieten wird die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen grundsätzlich versagt. Eine Ausnahme besteht, wenn sich der Eigentümer vertraglich verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang ausschließlich an die Bestandsmieter zu verkaufen. Da nur wenige Mieter vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, stellt das für Investoren eine erhebliche Hürde dar. Ergänzend wurde der Kündigungsschutz nach Erstverkauf einer umgewandelten Wohnung im gesamten Stadtgebiet auf zehn Jahre verlängert.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in ganz Berlin die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten, Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung und wenn die Vormiete bereits entsprechend hoch war.

Im Bestand greift die Kappungsgrenze. Seit Mai 2013 dürfen Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren 15 % nicht überschreiten. Beides begrenzt das Renditepotenzial und prägt die Marktentwicklung in Bezirken wie Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg.

Zweckentfremdungsverbot

Seit Mai 2014 stellt das Zweckentfremdungsverbot sicher, dass Wohnraum auch zum Wohnen genutzt wird. Die Umwandlung in Ferienwohnungen, Büros oder Gewerberäume ist genehmigungspflichtig und wird nur selten bewilligt. Nach Auslaufen einer Übergangsfrist im April 2016 gehen die Bezirke, allen voran Mitte, gegen illegale Ferienwohnungen vor.

Was bleibt

Die Regulierungen schaffen für Eigentümer und Investoren ein anspruchsvolles Umfeld. Sie bremsen kurzfristig den Mietanstieg, lösen aber nicht das Grundproblem des Wohnungsmangels. Solange die Neubautätigkeit nicht deutlich zunimmt, bleiben diese Instrumente bestimmend für den Berliner Immobilienmarkt.

War diese Seite hilfreich?

Ihre Meinung hilft uns, diese Seite zu verbessern.

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie monatlich die neuesten Marktanalysen und Insights direkt in Ihr Postfach.

Monatliche Insights
Erhalten Sie jeden Monat fundierte Analysen zu Berlins Immobilienmarkt.
Kein Spam
Jederzeit kündbar. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Grundstückskaufvertrag in Deutschland. Teil I: Notar, Grundbuch und Vertragsdetails

Notar, Grundbuch, Sicherheit: Wie Immobilien rechtssicher übertragen werden.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Deutschland ist ein komplexer Vorgang. Eine zentrale Rolle spielt immer der Notar, denn per Handschlag lassen sich hierzulande Immobiliengeschäfte nicht verbindlich abwickeln. Worauf es beim Grundstückskaufvertrag ankommt, erfahren Sie hier.

Grundstückskaufvertrag in Deutschland. Teil II: Vor und nach dem Notartermin

Immobilienkauf in Berlin: Was vor und nach dem Notartermin passiert

Nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die wesentlichen Vertragsbestandteile geht es zur Beurkundung zum Notar. Vorher gibt es einiges zu regeln und zu prüfen. Wir fassen in Teil II unserer Reihe die wesentlichen Etappen einer Beurkundung für Sie zusammen.

Unsere Leistungen

Alles rund um Ihre Immobilie

Bestandwohnungen

Kostenlose Immobilienbewertung

Erhalten Sie eine erste, schnelle, anonyme und valide Einordnung auf Basis unseres umfangreichen Datenbestands und eines maschinellen Lernmodells, die Ihnen verrät, welchen Preis Sie für Ihre Wohnung in Berlin erzielen können.

Adresse auswählen und Wohnungsdaten angeben für Ihren individuellen Markteinblick

Immobilien in Berlin kaufen

Eigennutzer & Investoren

Immobilien in Berlin kaufen

Finden Sie Ihren Wohntraum oder investieren Sie zukunftssicher in Berlin mit Wohnungen in Toplagen und Mehrfamilienhäusern als Anlagechance.

Alle aktuellen Angebote
Wohnungsverkauf in Berlin

Leistungen

Wohnungsverkauf in Berlin

20 Jahre Erfahrung. Von der präzisen Wertermittlung bis zum erfolgreichen Notartermin – mit einem Netzwerk, das den richtigen Käufer findet.

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Leistungen

Mehrfamilienhausverkauf in Berlin

Professioneller Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Fundierte Bewertung, diskrete Vermarktung und Zugang zu einem etablierten Investorennetzwerk.

Mehr erfahren
Vertrieb von Aufteilern

Leistungen

Vertrieb von Aufteilern

Erfolgreiche Vermarktung aufgeteilter Wohnungen. Datenbasierte Strategien und bewährte Vertriebsprozesse für Bauträger, Aufteiler und Investoren.

Mehr erfahren