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Nach Berlin-Wahl 2026: Wer kann sich in den BVVen durchsetzen? Wer bestimmt die Stadtentwicklung?

Noch sind in keinem der zwölf Bezirke die Posten vergeben. Besonders interessant ist, wer die Leitung der Stadtentwicklung nach der BVV-Wahl besetzt. Unsere kleine Übersicht zeigt, was wo kommen könnte: Amtsinhaber, Ansprüche der Parteien und rechnerische Vorschlagsrechte.

Peter Guthmann Peter Guthmann
Stadtentwicklung 8 Min Lesezeit

Am 20. September 2026 haben die Berliner neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus auch über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für die kommende Legislaturperiode abgestimmt. Die Bezirksämter sind damit zwar noch nicht neu gebildet und bis dato ist in keinem Bezirk eine neue Leitung des Stadtentwicklungsressorts gewählt oder offiziell nominiert worden.

Wir werfen hier einen Blick auf das, was in den Bezirken kommen könnte oder aus heutiger Sicht möglich erscheint. Die Sitzzahlen stammen aus dem vorläufigen Ergebnis vom 21. September 2026.

Nach welchem Prinzip werden die Posten im Bezirksamt verteilt

Nach § 35 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz soll das Bezirksamt entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der BVV gebildet werden. Berechnet wird dies mit dem Zählverfahren D´Hondt, einem mathematischen Verfahren, mit dem Sitze proportional auf Parteien oder Listen verteilt werden. Es wird vor allem bei Wahlen und bei der Besetzung parlamentarischer Ausschüsse eingesetzt. Das Prinzip ist einfach: Die Stimmenzahl jeder Partei wird nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Anschließend werden die Ergebnisse der Größe nach sortiert. Die verfügbaren Sitze gehen an die höchsten Quotienten.

In Berlin erhält jede Fraktion Vorschlagsrechte für sechs Posten, für das Bürgermeisteramt können sich Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen. Welches Mitglied welches Ressort übernimmt, entscheidet das neue Bezirksamt nach seiner Wahl.

Auch den Zuschnitt der Ressorts legt das neue Bezirksamt selbst fest, die heutigen Bezeichnungen können sich also ändern. Die rechnerische Verteilung der Posten in der folgenden Übersicht beruht auf der vorläufigen Sitzverteilung und ist keine Personalentscheidung.

Beispiel: Mitte

Die 55 Sitze jeder BVV werden nach § 22 Abs. 1 Landeswahlgesetz nach d'Hondt auf die Parteien verteilt, die mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht haben. Für das Bezirksamt werden anschließend die Sitze jeder Fraktion durch 1, 2, 3 und 4 geteilt. Die sechs höchsten Werte erhalten je einen Posten. Parteien mit weniger als drei Sitzen bilden keine Fraktion und zählen dabei nicht mit (–).

Partei Stimmen Anteil Sitze BVV ÷ 1 ÷ 2 ÷ 3 ÷ 4 Posten
Linke 53.756 33,7 % 21 21 10,5 7 5,25 3
Grüne 35.670 22,4 % 13 13 6,5 4,3 3,25 2
CDU 20.320 12,7 % 7 7 3,5 2,3 1,75 1
SPD 16.516 10,4 % 6 6 3 2 1,5 0
AfD 13.853 8,7 % 5 5 2,5 1,7 1,25 0
BSW 6.314 4,0 % 2 – –
Volt 5.014 3,1 % 1 – –

Unter 3 Prozent und ohne Sitz blieben FDP (2,4 %), Tierschutzpartei (1,4 %), Die PARTEI (0,8 %) und MERA25 (0,4 %). Der nächste Wert wäre 6 (SPD). Quelle: Landeswahlleiter für Berlin, vorläufiges Ergebnis vom 21. September 2026.

Übersicht der zwölf Bezirke

Mitte

  • Amtierend: Ephraim Gothe (SPD), Stadtentwicklung und Facility Management
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: Linke 3, Grüne 2, CDU 1

Friedrichshain-Kreuzberg

  • Amtierend: Florian Schmidt (Grüne), Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
  • Künftig: Laut Zeitungsberichten beansprucht die Linke das Bauressort, die Grünen wollen Schmidt halten. Eine Person der Linken ist nicht genannt.
  • Posten im Bezirksamt: Linke 4 (einschließlich Bürgermeisteramt), Grüne 2

Pankow

  • Amtierend: Cornelius Bechtler (Grüne), Stadtentwicklung und Bürgerdienste
  • Künftig: Die Grünen sind mit dem Ziel in die Wahl gegangen, dass Bechtler Stadtrat für Stadtentwicklung bleibt. Seit der Wahl ist keine neue Personalie bekannt.
  • Posten im Bezirksamt: Linke 2, Grüne 2, AfD 1, CDU 1

Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Amtierend: Christoph Brzezinski (CDU), Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: CDU 2, Grüne 2, Linke 1, SPD 1

Spandau

  • Amtierend: Thorsten Schatz (CDU), Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: CDU 2, AfD 2, SPD 1, Linke 1

Steglitz-Zehlendorf

  • Amtierend: Patrick Steinhoff (CDU), zuständig für Stadtentwicklung
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: CDU 2, Grüne 2, SPD 1, Linke 1

Tempelhof-Schöneberg

  • Amtierend: Eva Majewski Sparacino (CDU), Stadtentwicklung und Facility Management
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: Grüne 2, Linke 1, CDU 1, SPD 1, AfD 1

Neukölln

  • Amtierend: Jochen Biedermann (Grüne), Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
  • Künftig: Die Grünen sind mit Biedermann als Kandidaten für das Amt des Baustadtrats in die Wahl gegangen, Daniela Wannemacher kandidierte für das Bürgermeisteramt. Seit der Wahl ist keine neue Personalie bekannt.
  • Posten im Bezirksamt: Linke 2, CDU 1, Grüne 1, AfD 1, SPD 1. Mit einem Vorschlagsrecht stellen die Grünen rechnerisch eine der beiden Personen.

Treptow-Köpenick

  • Amtierend: Claudia Leistner (Grüne), Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: Linke 2, AfD 2, SPD 1, CDU 1
  • Konstituierende Sitzung am 29. Oktober 2026

Marzahn-Hellersdorf

  • Amtierend: Heike Wessoly (CDU), zuständig für Stadtentwicklung
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: AfD 3, Linke 2, CDU 1

Lichtenberg

  • Amtierend: Camilla Schuler (Linke), Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: Linke 3, AfD 2, CDU 1

Reinickendorf

  • Amtierend: Korinna Stephan (Grüne), Abteilung Stadtentwicklung
  • Künftig: keine Personalie bekannt
  • Posten im Bezirksamt: CDU 2, AfD 1, SPD 1, Linke 1, Grüne 1

Die Marktdaten der einzelnen Bezirke finden Sie in der Market Intelligence.

Entwicklungen seit dem Wahltag

In Friedrichshain-Kreuzberg beansprucht die Linke laut Zeitungsberichten vom 21. und 22. September 2026 das Bauressort. Die Grünen wollen Florian Schmidt halten. Über die Ressorts verhandeln die Parteien noch.

In Mitte will Christoph Keller (Linke), bisher Stadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Bezirksbürgermeister werden. Nach der vorläufigen Sitzverteilung ist die SPD laut Zeitungsberichten vom 25. September 2026 nicht mehr im Bezirksamt vertreten. Die SPD stellt bisher den Stadtrat für Stadtentwicklung.

In Marzahn-Hellersdorf stehen der AfD laut Zeitungsberichten von Ende September 2026 rechnerisch drei, der Linken zwei und der CDU ein Vorschlagsrecht zu. Die Linke strebt eine Zählgemeinschaft an.

Alles halb so wild?

Nach dem vorläufigen Wahlergebnis hat die Linke in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Lichtenberg die meisten Posten im Bezirksamt. In Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf stellt sie jeweils einen Posten, stärkste Fraktion ist dort die CDU oder die Grünen. In Marzahn-Hellersdorf hat die AfD die meisten Vorschlagsrechte. Wer künftig die Stadtentwicklung leitet, ist damit in keinem Bezirk entschieden. Seit der Wahl ist ein Anspruch auf das Ressort bekannt geworden: Laut Zeitungsberichten beansprucht die Linke in Friedrichshain-Kreuzberg das Bauressort. Die Ressorts verteilen die neuen Bezirksämter nach ihrer Wahl in den konstituierenden Sitzungen der BVV, die spätestens sechs Wochen nach der Wahl stattfinden müssen. In Treptow-Köpenick ist die Sitzung für den 29. Oktober 2026 angesetzt.

Müssen Bauherren und Investoren sich sorgen?

Diese Frage können wir Ihnen kaum beantworten. Für eine Einschätzung ist aber die Unterscheidung wichtig, was der Bezirk entscheidet und was das Land.

Bezirk (Baustadtrat):

  • Milieuschutz: Die Bezirke setzen Milieuschutzgebiete eigenständig per Rechtsverordnung fest. Schon während der Voruntersuchung können sie Bauanträge für 12 Monate zurückstellen.
  • Vorkaufsrecht: Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 ist es nur noch stark eingeschränkt möglich. Die Linke in Mitte will es im verbleibenden rechtlichen Rahmen stärker anwenden und fordert ein flächendeckendes Milieuschutzgebiet mit Umwandlungsverbot.
  • Umwandlungen: In ganz Berlin sind Umwandlungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen genehmigungspflichtig, die Regelung gilt bis Ende 2030. Das ist Bundesrecht und hängt nicht am Bezirk.

Land (Senat und Abgeordnetenhaus):

  • Vergesellschaftung: Sie betrifft nach Aussage der Linken etwa acht große Konzerne mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Eine Umsetzung setzt eine Koalition mit SPD und Grünen voraus, und mit Klagen der Konzerne ist zu rechnen.
  • Bundesebene: Union und SPD haben sich im Bund darauf verständigt, Vergesellschaftungen auf Landesebene per Bundesgesetz auszuschließen. Bundeskanzler Merz hat das nach der Wahl bekräftigt.

Für den Neubau ist der Bezirk vor allem bei Bebauungsplänen und in Milieuschutzgebieten relevant. Die großen Eingriffe, über die jetzt diskutiert wird, liegen beim Land.

Was schreiben die Kommentatoren?

Die Debatte dreht sich fast ausschließlich um die Landesebene und weniger um das, was in den Berliner Bezirken künfrtig passieren könnte.

  • Wirtschaft und Banken: Die Wirtschaft warnt vor Enteignungen, die Bankenbranche hat erneut vor den Plänen der Linken gewarnt. Schon die Aussicht auf eine Umsetzung schaffe Unruhe bei Unternehmen, Verbänden und Bundespolitik.
  • Fachleute sehen die Mietsenkung durch Vergesellschaftung kritisch und verweisen auf Alternativen.
  • Stimmen aus der Immobilienbranche argumentieren sehr differenziert, insbesondere bei der Frage, welche Forderungen tatsächlich umsetzbar wären.
  • Links-orientierte Medien führen weiter eine theoretische Debatte darüber, ob Wohnungen überhaupt eine Ware sein sollten.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Inhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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